Tätigkeitsgebiete

Das Beratungsgebiet umfasst die gesamte Bandbreite des Wirtschaftsrechts und des Vertragsrechts. Dabei berät die Kanzlei Mayer insbesondere in folgenden Bereichen:

Wettbewerbsrecht

In Zeiten verschärfter Konkurrenz wird im Geschäftsleben mit immer härten Bandagen gekämpft. Werbemaßnahmen werden von Mitbewerbern kritisch auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin überprüft. Zahlreiche spezialgesetzliche Regelungen (z.B.:Heilmittelwerbegesetz) sowie von der Rechtsprechung geprägte Fallgruppen erschweren die Anwendung des Wettbewerbsrechts für den juristischen Laien. Um kostspieligen Abmahnungen aus dem Wege zu gehen, sollte daher die rechtliche Unbedenklichkeit Ihrer Werbemaßnahme bereits im Vorfeld geklärt sein. Wir prüfen Ihre geplanten Werbe- bzw. Marketingmaßnahmen auf ihre Zulässigkeit und beraten umfassend bei Abmahnungen, Einstweiligen Verfügungen, Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen, sowie bei der wirksamen Unterbindung unlauterer Werbemaßnahmen Ihrer Konkurrenz.

Markenrecht

Marken und geschäftliche Bezeichnungen repräsentieren Ihr Unternehmen nach außen und stellen mitunter einen erheblichen Vermögenswert eines Unternehmens dar bzw. können sich zu einem solchen Wert entwickeln. Oftmals begründen die geschäftlichen Bezeichnungen allein den Wiedererkennungswert einer Firma und sollten daher frühzeitig geschützt und vor Missbrauch durch Dritte bewahrt werden. Die Kanzlei Mayer übernimmt für Sie umfassend und kompetent die Markenrecherche, Markenanmeldung, Markenüberwachung und Markenverteidigung. Sie haben Fragen zum Markenrecht, wir haben die Antworten!

Datenschutzrecht

Zum 25.05.2018 trat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) in Kraft. Wir beraten Unternehmen und Betroffene in allen Rechtsfragen zum Datenschutz, führen zu diesem Thema Mitarbeiterschulungen durch und können zusätzlich als externer Datenschutzbeauftragter Ihres Unternehmens beauftragt werden.

Urheberrecht

Das Urheberrecht bezeichnet zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen eines Rechtssystems, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechtes. Wir beraten Sie in allen Fragen des Urheberrechts, insbesondere bei vertraglichen Regelungen, Abmahnungen und Titelschutzanzeigen.

Vita

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg

1. Juristisches Staatsexamen in 2001

Anschließend Referendariat am OLG Nürnberg

2. Juristisches Staatsexamen in 2004

Zulassung als Rechtsanwalt in 2004

Fachanwaltsausbildung Gewerblicher Rechtsschutz

Mitglied beim Deutschen Anwaltverein (DAV)

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im DAV

Termine nach Vereinbarung

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